aus dem Rathaus
17.April 2026

📍 NEUES AUS DER VERWALTUNG

Hiermit weisen wir alle Grabstätteninhaber (Nutzungsberechtigte) auf ihre Pflicht hin, die Grabmale dauernd in einem standsicheren und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Seitens der Friedhofsverwaltung ist es erforderlich, eine regelmäßige – jährliche – Prüfung durchzuführen. Erforderliche ist die Überprüfung, da die Nutzung der Grabstätte, Witterungseinflüsse, das Senken des Erdreichs, mangelhafte Verdübelung u. a. dazu führen können, dass die Standsicherheit von Grabmalen nicht mehr gegeben ist. Bei Schäden an den Grabsteinen muss der Nutzungsberechtigte unverzüglich den Mangel durch eine fachlich geeignete Person beheben lassen. Als fachlich geeignet ist nur ein zertifizierter Fachbetrieb (z. B. Steinmetzbetrieb) zulässig.

Zusätzlich zur Pflicht der Nutzungsberechtigten, die Grabsteine in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, führt die Gemeinde Bannewitz am Mittwoch, dem 27.05.2026 ab 10 Uhr die Kontrolle aller Grabmale auf Standsicherheit auf dem Friedhof in Bannewitz durch.

Die bei der Überprüfung festgestellten mangelhaften Grabmale werden als Vorsichtsmaßnahme durch einen Aufkleber kenntlich gemacht. Akut umsturzgefährdete Grabmale müssen gesichert oder abgebaut werden. Zusätzlich erhalten die Nutzungsberechtigten mangelhafter Grabmale ein Schreiben mit dem Hinweis, die Standsicherheit des Grabmals herstellen zu lassen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Prüfung der Grabmale durch die Gemeinde Bannewitz die Nutzungsberechtigten nicht von ihren Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Grabmale entbindet.

Bei Rückfragen stehen Ihnen gern Herr Steinbring/Friedhofsgärtner (0151/40218433) und Frau Müller/Gemeindeverwaltung (035206/204-25) zur Verfügung.

https://bannewitz.de/de/aktuelles/information-zur-diesjaehrigen-grabmalpruefung-am-27052026-auf-dem-friedhof-in-bannewitz.html

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Heiko Wersig - Ihr parteiunabhängiger Bürgermeister für Bannewitz