aus dem Rathaus17.April 2026📍 NEUES AUS DER VERWALTUNG Die Gemeinde Bannewitz verkauft das Grundstück Flurstück 87/73 Gemarkung Bannewitz mit einer Größe von 591 m² zur Bebauung mit einem Wohnhaus. Es befindet sich an der Carl-Behrens-Straße nordöstlich des öffentlichen Parkplatzes in zweiter Reihe und wurde bisher als Gartenland genutzt. Der Verkauf erfolgt meistbietend. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Senke", der das Gebiet als „allgemeines Wohngebiet" festlegt und auf der Homepage der Gemeinde Bannewitz unter Wirtschaftsstandort/ Bebauungspläne einsehbar ist. Der Bebauungsplan weist ein Baufeld aus, welches jedoch durch den vorhandenen Parkplatz keine weitere Bebauung ermöglicht. Aus diesem Grund wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Bescheid vom 17.02.2026 eine Befreiung vom Baufeld genehmigt, so dass die hintere Baugrenze nunmehr von der Verbindungslinie zwischen den Wohnbebauungen auf den benachbarten Flurstücken gebildet wird. Weitere ggf. erforderliche Befreiungstatbestände (z.B. zur Einordnung der Stellplätze) werden im Baugenehmigungsverfahren entschieden. Da das lt. Bebauungsplan eingetragene Baufeld keine Nutzungsschablone enthält, sind bei der Neubebauung die gemeindlichen Satzungen (Gestaltungssatzung, Stellplatzsatzung) zu beachten. Es sind maximal 2 Vollgeschosse + Dach möglich. Auf dem Flurstück lastet im nordwestlichen Bereich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH für eine Trinkwasserleitung, die vom Erwerber zu übernehmen ist. Von den relevanten Medienträgern liegen die Bestätigungen zur Erschließbarkeit vor, wobei durch den ggf. etwas längeren Erschließungsweg von der Carl-Behrens-Straße erhöhte Erschließungskosten anfallen könnten, welche jedoch direkt bei den Medienträgern abzufragen sind. Die medienseitige Erschließung und die Zufahrt werden durch Dienstbarkeiten über den öffentlichen im Eigentum der Gemeinde Bannewitz verbleibenden Parkplatz gesichert. Der Verkauf erfolgt so wie das Grundstück steht und liegt, also einschließlich des vorhandenen Bewuchses, der Einfriedungen und des Gartenhauses. Alle vom nordöstlich angrenzenden Gewerbegrundstück und der nördlich gelegenen Landwirtschaftsfläche ausgehenden Immissionen sind dauerhaft zu dulden. Bei der Entnahme von Bäumen ist die Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Bannewitz zu beachten. Alle genannten Satzungen sind auf der Homepage der Gemeinde Bannewitz unter Bürgerservice/ Rathaus/ Ortsrecht abrufbar. Das Mindestgebot beträgt 85.000,- €. Bitte reichen Sie Ihr Gebot einschließlich eines Bebauungskonzeptes bis spätestens 30.06.2026 (Posteingang) bei der Gemeindeverwaltung Bannewitz ein. https://bannewitz.de/de/aktuelles/grundstuecksangebot-der-gemeinde-bannewitz.html #bannewitz #gemeindebannewitz #stadtverwaltungbannewitz #news #wasbannewitzbewegt zurück zur Übersicht